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Kundenfragen |
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Lieber Interessent / Liebe Interessentin.
Ich erhalte viele Anrufe und trage hier häuftig gestellte Fragen zusammen.
Frage: Steht mir der Bonus auch dann zu, wenn ich den Vertrag fristgerecht kündige und zu einem neuen Anbieter wechsel?
Antwort: Ja. Der Bonus wird mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben.
Frage: Ich bin umgezogen und möchte gleich bei einem neuen Anbieter den Strom oder Gas beantragen?
Antwort: Ja geht. Sofort bei Einzug in die neue Wohnung oder Haus hier einen Anbieter herausssuchen und Vertrag machen. Zuerst wird Sie immer der Lokalversorger mit Energie (Strom und/oder Gas) beliefern. Aber Sie können sofort nach Einzug hier sich den besten Tarif heraussuchen und die Umstellung erfolgt in der Regel nach 6-8 Wochen. Bitte achten Sie darauf, dass der lokale Versorger sie nicht zu einem Vertrag mit fester Laufzeit "verleitet". Dann können Sie erstmal nicht mehr wechseln. Sie werden in jedem Fall mit Energie versorgt. Das hat der Gesetztgeber so geregelt.
Frage: Ich sehe in der Liste Anbieter, wo keine Informationen stehen.
Antwort: Nicht jeder Anbieter kooperiert mit Verivox. Wir wollen daher eine Möglichkeit geschaffen trotzdem mit dem Anbieter in Kontakt zu treten. Wir bitten um Geduld.
Frage: Die Angebote sind mir zu unübersichtlich. Da steht Vorkasse und Bonus. Was bedeutet das im Klartext?
Antwort: Vorkasse heißt: Sie bekommen vor der Stromlieferung eine Rechnung für das ganze Jahr.
Die Endabrechnung erfolgt wie immer nach einem Jahr und dann sieht man, ob zu wenig oder zu viel bezahlt worden ist.
Wer also lieber mit den Monatsabschlägen seine Stromrechnung begleichen will, muss einen Anbieter suchen, wo der Hinweis "Vorkasse" nicht genannt ist.
Frage: Bei einigen Anbietern steht "Bonus". Wofür bekomme ich einen Bonus?
Antwort: Den Bonus bekommen sie nach der ersten Jahresendabrechnung als Dankeschön.
Die Höhe des Bonus richtet sich bei einigen Anbietern nach dem Verbrauch. Aber auch Achtung. Oft verfällt der Bonis, wenn Sie durch eine Preiserhöhung dann sich wieder einen neuen Anbieter suchen.
Mein Tipp. Im Tarifrechner alles wegklicken mit Bonus und Vorkasse. Und keine Verträge, wo Paketpreis steht.
Frage: Das steht "Paket" im Angebot.
Antwort: Sie kaufen Strom im Voraus z.B. 3000 KW für ein Jahr in einem "Paket". Sollten Sie in diesem Jahr nur 2500 KW verbraucht haben, dann verfallen die 500 KW.
Meine persönliche Meinung ist: Ich zahle gern für jeden verbrauchten Strom - aber nicht gern für Strom, den ich nicht verbraucht habe. Auch wenn die mögliche Einsparung noch etwas höher liegen könnte. Da ist mir die Transparenz und Nachvollziehbarkeit doch wichtiger.
Frage: Hallo Herr Wudel, wie sieht es mit den Stromverbrauchern im Treppenhaus und Keller aus. Kann man da was machen?
Bitte lesen Sie folgen Artikel. Sprechen sie doch einfach mit dem Verwalter und weisen ihn auf diese Homepage hin.
BilligerStrom ist ein Muss für den Hausverwalter.
Für den Betrieb des Aufzuges oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern. Darauf weist der Verband "Wohnen im Eigentum" in Bonn hin. Haben mindestens 25 Prozent der Eigentümer den Eindruck, der Verwalter vernachlässige die Aufgabe, können sie das Thema zum Tagesordnungspunkt der nächsten Eigentümerversammlung machen. BilligerStrom kann von den Eigentümern eingefordert werden.
Per einfacher Mehrheit der Versammlung kann der Verwalter dazu verpflichtet werden, sich um einen preisgünstigeren Stromanbieter für die Gemeinschaftseinrichtungen zu kümmern. Das Erfüllen dieser Forderung nach billigem Strom kann die Versammlung notfalls vor Gericht einklagen. Sind den Eigentümern durch Nachlässigkeit des Verwalters erwiesenermaßen höhere Stromkosten entstanden als nötig, können sie Regressansprüche stellen.
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